Pflichtinformationen
Wir sind als Reisevermittler verpflichtet, unseren Kunden vor Abschluss einer Buchung die gesetzlich erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Welche Informationen erforderlich sind, hängt unter anderem davon ab, ob Sie eine Pauschalreise oder einzelne Reiseleistungen buchen und wer Ihr jeweiliger Vertragspartner ist.
Pauschalreise-Informationen
Bei der Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen.
Dazu gehören unter anderem Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Reise, den Reiseveranstalter, den Reisepreis, die Zahlungsmodalitäten sowie die wichtigsten Rechte des Reisenden. Bei einer Pauschalreise ist außerdem das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden zur Verfügung zu stellen.
Kurreisebüro Berlin – Weitblick Reisen tritt bei den von uns vermittelten Reisen grundsätzlich als Reisevermittler auf. Vertragspartner der Pauschalreise ist der jeweils in den Buchungsunterlagen genannte Reiseveranstalter.
Bei einer schriftlichen Anfrage bzw. einem schriftlichen Angebot erhalten Sie die für Ihre Reise relevanten Informationen vor Abschluss der Buchung, sodass Sie diese in Ruhe prüfen können.
Bei einer telefonischen Buchung besprechen wir die wesentlichen Reisedaten und Leistungen gemeinsam mit Ihnen. Dabei gehen wir die Angaben und Ihre Wünsche sorgfältig durch, beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen – sofern sinnvoll – verschiedene Möglichkeiten und Alternativen auf. Sie erhalten selbstverständlich ausreichend Gelegenheit, die besprochenen Leistungen und Optionen zu prüfen und Ihre Entscheidung zu treffen.
Die vollständigen für Ihre konkrete Reise erforderlichen Unterlagen und Informationen erhalten Sie anschließend mit Ihrer Buchungsbestätigung bzw. den Reiseunterlagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei einer von uns vermittelten Reise gelten grundsätzlich die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
Bei einer Pauschalreise sind dies in der Regel die Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
Unsere eigenen Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen finden Sie auf unserer Website.
Reiseversicherungen
Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Reisevermittlung die Möglichkeit, passende Reiseversicherungen zu vermitteln.
Hierzu können beispielsweise Reiserücktritts-, Reiseabbruch- oder Auslandskrankenversicherungen gehören.
Welche Versicherung für Ihre Reise sinnvoll sein kann, hängt unter anderem von der Art, Dauer und dem Reiseziel ab. Wir informieren Sie gerne über die von uns vermittelbaren Versicherungsangebote.
Erstinformationen zur Versicherungsvermittlung
Wir vermitteln Reiseversicherungen als Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Diese Tätigkeit stellt eine Zusatzleistung zu den von uns vermittelten Reisen dar und betrifft Risiken im Zusammenhang mit einer gebuchten Reise.
Kurreisebüro Berlin – Weitblick Reisen
Inhaberin: Shenja Dick
Parkstr. 40
15566 Schöneiche bei Berlin
Deutschland
Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu unserer Identität und Anschrift sowie zu den bestehenden Beschwerdemöglichkeiten. Außerdem wird Ihnen das vorgeschriebene Informationsblatt zu dem jeweiligen Versicherungsprodukt zur Verfügung gestellt.
Einreisebestimmungen
Bei Auslandsreisen sind die jeweils geltenden Einreise-, Aufenthalts- und Transitbestimmungen des Reiselandes zu beachten.
Bei einer Anreise über weitere Länder können zusätzlich deren Einreise- und Transitbestimmungen relevant sein.
Da sich Einreisebestimmungen jederzeit ändern können, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die für Ihre konkrete Reise geltenden Bestimmungen informieren.
Für aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise empfehlen wir insbesondere die Informationen des Auswärtigen Amtes.
Bei Fragen zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes unterstützen wir Sie gerne dabei, die zuständigen offiziellen Informationen zu finden.
Weitere wichtige Informationen vor Ihrer Reise
Beschwerdemöglichkeiten bei Versicherungsvermittlung
Sollten Sie Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit einer von uns vermittelten Reiseversicherung haben, können Sie sich zunächst direkt an uns wenden.
Darüber hinaus stehen Ihnen die in den jeweiligen Versicherungsunterlagen genannten Beschwerdestellen des Versicherers sowie die dort angegebenen weiteren Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung.
Als Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit stellen wir Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages die gesetzlich erforderlichen Informationen über die bestehenden Beschwerdeverfahren zur Verfügung.
Sicherung von Pauschalreisen
Bei einer Pauschalreise ist grundsätzlich der jeweilige Reiseveranstalter für die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung gegen seine Zahlungsunfähigkeit verantwortlich.
Nach § 651r BGB muss der Reiseveranstalter sicherstellen, dass Reisende im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit insbesondere bereits geleistete Zahlungen zurückerhalten. Umfasst die Pauschalreise eine Beförderung, muss außerdem die Rückbeförderung sowie gegebenenfalls die notwendige Beherbergung bis zur Rückbeförderung sichergestellt werden.
Der Reiseveranstalter muss dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den jeweiligen Absicherer verschaffen und dies durch einen entsprechenden Sicherungsschein nachweisen.
Seit dem 1. November 2021 erfolgt die gesetzliche Absicherung von Pauschalreisen grundsätzlich über einen Reisesicherungsfonds.
Wichtig: Nicht jeder von uns vermittelte Reiseveranstalter ist über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. Welche Form der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzsicherung für Ihre konkrete Pauschalreise besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Reiseveranstalter.
Der jeweilige Reiseveranstalter informiert Sie über die für Ihre Reise bestehende Absicherung und stellt Ihnen den entsprechenden Sicherungsnachweis zur Verfügung.
Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und nur soweit dies für die Beratung, Vermittlung und Durchführung Ihrer gebuchten Reise oder anderer von Ihnen gewünschter Leistungen erforderlich ist.
Hierzu kann es erforderlich sein, Ihre Daten an den jeweiligen Reiseveranstalter, Leistungsträger, das gebuchte Hotel oder Kurhaus, einen Transferdienst oder einen Versicherer weiterzugeben.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie für die gewünschte Leistung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Ihre Daten werden nicht verkauft oder unbefugt an Dritte weitergegeben.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hinweis zu den Pflichtinformationen
Die für eine konkrete Reise erforderlichen Informationen können sich je nach Reiseveranstalter, Reiseart, Reiseziel und gebuchten Leistungen unterscheiden.
Wir stellen Ihnen die für Ihre konkrete Buchung erforderlichen Unterlagen und Informationen im Rahmen des Buchungsvorgangs zur Verfügung.
Bei einer schriftlichen Anfrage erhalten Sie die relevanten Informationen bereits mit unserem Angebot. Bei einer telefonischen Beratung besprechen wir die wesentlichen Angaben und Leistungen persönlich mit Ihnen und geben Ihnen ausreichend Gelegenheit für Fragen und zur Prüfung der angebotenen Möglichkeiten.
Die vollständigen Unterlagen erhalten Sie anschließend mit Ihrer Buchungsbestätigung bzw. den Reiseunterlagen.
Bitte lesen Sie die Ihnen mit der Buchungsbestätigung und den Reiseunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig durch. Sollten sich daraus Fragen ergeben oder Unklarheiten bestehen, sprechen Sie uns gerne an.
Stand: September 2026